Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cleanofficenord, M. Arslan
Stand: 9.03.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen Cleanofficenord, M. Arslan, Forstmeisterweg 12b, 21493 Schwarzenbek – nachfolgend „CleanOfficeNord“ – und ihren Kundinnen und Kunden – nachfolgend „Kunde“.
1.2 Diese AGB gelten für Leistungen im Bereich der Gebäude- und Unterhaltsreinigung, Airbnb- und Ferienwohnungsreinigung, Turnover-Service, Housekeeping, Wäschemanagement, Nachlieferungen, Grundreinigungen, Fensterreinigung sowie weitere vereinbarte Serviceleistungen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder in einer gesonderten Vereinbarung gehen diesen AGB vor.
1.4 Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn CleanOfficeNord ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Preisrechnern, PDF-Unterlagen, E-Mails oder sonstigen Medien stellt noch kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder in Textform erfolgende Angebotsannahme,
ausdrückliche Auftragsbestätigung durch CleanOfficeNord,
Terminbestätigung,
oder tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung nach Beauftragung.
2.3 Angaben in einem Kostenrechner oder in einer unverbindlichen Erstkalkulation dienen nur der Orientierung. Maßgeblich sind ausschließlich das konkrete Angebot, die Auftragsbestätigung oder die individuell bestätigten Preise.
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, Leistungsverzeichnis, Service-Level oder Einzelauftrag.
3.2 CleanOfficeNord erbringt insbesondere – je nach Vereinbarung – folgende Leistungen:
Reinigung von Ferienwohnungen, Airbnb-Unterkünften, Boardinghouses, Büros und sonstigen Objekten,
Turnover-Reinigungen zwischen Gästewechseln,
Wäschemanagement und Wäschelogistik,
Nachlieferung und Bestandsmanagement von Verbrauchsmaterialien,
Grundreinigungen / Deep Cleans,
Dokumentation von Leistungen, Beständen oder sichtbaren Schäden,
Zusatzleistungen rund um Housekeeping und Objektorganisation.
3.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für Sonderaufwände wie stark verschmutzte Objekte, Sperrmüll, Schädlingsbefall, Geruchsneutralisation, Schimmelbeseitigung, Geschirrberge, Sonderwäsche, Außenflächen oder spontane Zusatzfahrten.
3.4 CleanOfficeNord ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeitende sowie geeignete Subunternehmer einzusetzen.
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig vorliegen. Dazu gehören insbesondere:
Objektadresse,
Ansprechpartner,
Zugangsinformationen (z. B. Schlüssel, Smartlock, Codes, Schlüsseltresor),
Zeitfenster,
Objektgröße,
gebuchte Leistung,
besondere Anforderungen,
Informationen zu Inventar, Wäsche, Verbrauchsmaterialien und Gefahrenquellen.
4.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und die Leistung ohne unzumutbare Behinderung durchführbar ist.
4.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Zusatzkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden entstehen, trägt der Kunde.
4.4 Der Kunde informiert CleanOfficeNord unverzüglich über besondere Risiken, empfindliche Oberflächen, Mängel, technische Defekte, Alarmanlagen, Tiere, gefährliche Stoffe oder sonstige Umstände, die für die Durchführung relevant sind.
5.1 Vereinbarte Termine und Zeitfenster gelten grundsätzlich als verbindlich.
5.2 CleanOfficeNord ist bemüht, vereinbarte Zeiten einzuhalten. Bei objektbezogenen Dienstleistungen kann es jedoch zu angemessenen Verschiebungen kommen, wenn dies durch Verkehr, Vorobjekte, Notfalleinsätze, kurzfristige Gästebewegungen, fehlenden Zugang oder vergleichbare Umstände erforderlich ist.
5.3 Kann die Leistung wegen fehlenden Zugangs, unzutreffender Zugangsdaten, blockierter Flächen oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise erbracht werden, ist CleanOfficeNord berechtigt, den tatsächlich entstandenen Aufwand einschließlich Anfahrt, Wartezeit, Personalbindung und Organisationsaufwand zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.1 Erweist sich vor Ort, dass das Objekt einen erheblich höheren Aufwand aufweist als bei Beauftragung erkennbar war, ist CleanOfficeNord berechtigt, den Zusatzaufwand gesondert zu berechnen oder die Durchführung von einer ergänzenden Freigabe abhängig zu machen.
6.2 Als Zusatzaufwand gelten insbesondere:
außergewöhnliche Verschmutzungen,
starker Müllanfall,
Nikotin- oder Geruchsbelastung,
nicht vereinbarte Sofa-/Bettumbauten,
fehlende oder ungeeignete Wäsche,
Nachsortierung,
Sonderfahrten,
längere Wartezeiten,
spontane Express-Einsätze,
dokumentationspflichtige Schadensfälle.
6.3 Soweit eine sofortige Rücksprache mit dem Kunden nicht möglich ist und nach objektiver Einschätzung ein zeitkritischer Handlungsbedarf besteht, darf CleanOfficeNord wirtschaftlich angemessene Maßnahmen treffen, um die Einsatzfähigkeit des Objekts sicherzustellen.
7.1 Der Kunde hat die Leistung nach Möglichkeit zeitnah zu prüfen.
7.2 Offensichtliche Mängel sollen CleanOfficeNord unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, in Textform mitgeteilt und soweit möglich dokumentiert werden, damit eine Prüfung und Nachbesserung erfolgen kann. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt.
7.3 Bei berechtigten und rechtzeitig angezeigten Mängeln ist CleanOfficeNord zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
7.4 Unerhebliche Abweichungen, die den Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
7.5 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn Beanstandungen auf Umständen beruhen, die nach Leistungsende eingetreten sind oder nicht im Verantwortungsbereich von CleanOfficeNord liegen, etwa durch Gäste, Bewohner, Dritte, nachträgliche Nutzung oder unzureichende Objektbedingungen.
8.1 Es gelten die im Angebot, im Auftrag, in der Auftragsbestätigung oder in der individuellen Preisvereinbarung genannten Preise.
8.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Sofern gesetzlich geschuldet, wird die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen.
8.3 Zusatzleistungen, Mehrstunden, Wartezeiten, Sonderfahrten, Express-Einsätze, Materialnachlieferungen oder gesondert beauftragte Leistungen werden zusätzlich berechnet.
8.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist CleanOfficeNord außerdem berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dies unter Berücksichtigung des Einzelfalls zumutbar ist.
9.1 Bei laufenden Reinigungs- oder Housekeeping-Vereinbarungen ergibt sich die Laufzeit aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
9.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, können laufende Vereinbarungen von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 Bereits bestätigte oder begonnene Einzeltermine innerhalb der Kündigungsfrist bleiben grundsätzlich vergütungspflichtig, soweit sie nicht einvernehmlich aufgehoben werden.
10.1 Vereinbarte Einsätze sind verbindlich.
10.2 Sagt der Kunde einen bestätigten Termin kurzfristig ab oder verschiebt ihn, kann CleanOfficeNord den tatsächlich entstandenen Schaden einschließlich reservierter Personalkapazitäten, Anfahrt, Organisationsaufwand und bereits beschaffter Materialien ersetzt verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.3 Erfolgt eine Absage mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf und entsteht CleanOfficeNord hierdurch kein Aufwand, fallen keine Kosten an.
11.1 Soweit Wäschemanagement, Bestandskontrolle oder Nachlieferung vereinbart sind, erfolgt dies nach den zwischen den Parteien abgestimmten Regeln, Mengen, Übergabeprozessen und Qualitätsstandards.
11.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichend geeignete Wäsche, Inventar und – soweit nicht anders vereinbart – Verbrauchsmaterialien zur Verfügung zu stellen.
11.3 Fehlen Materialien oder ist die vereinbarte Wäschelogik nicht einhaltbar, darf CleanOfficeNord nach Möglichkeit Rücksprache halten oder im Rahmen wirtschaftlich angemessener Maßnahmen Ersatz beschaffen bzw. eine Notlösung umsetzen. Der hierdurch entstehende Aufwand ist vom Kunden zu tragen, sofern die Ursache nicht von CleanOfficeNord zu vertreten ist.
12.1 CleanOfficeNord ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung und Qualitätssicherung Dokumentationen zu erstellen, insbesondere zu Reinigungszuständen, Inventarständen, sichtbaren Schäden, fehlenden Gegenständen oder besonderen Vorkommnissen.
12.2 Hierzu können auch Foto- oder Videodokumentationen gehören, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Beweissicherung, Qualitätssicherung oder Kommunikation mit dem Kunden erforderlich ist.
12.3 CleanOfficeNord wird hierbei nach Möglichkeit darauf achten, keine unnötigen personenbezogenen oder sensiblen Inhalte zu erfassen. Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
13.1 CleanOfficeNord haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CleanOfficeNord nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Für Schäden, die auf ungeeignete oder vorgeschädigte Materialien, empfindliche Oberflächen, verdeckte Mängel, unsachgemäße Vorbehandlung, fehlerhafte Kundenvorgaben, mangelhafte Objektzustände oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, haftet CleanOfficeNord nur, soweit diese von CleanOfficeNord schuldhaft verursacht wurden.
13.5 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen, Bewertungen, Plattform-Rankings oder mittelbare Folgeschäden besteht nur bei Vorsatz oder soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
14.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige nicht von CleanOfficeNord zu vertretende Umstände, insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Verkehrsblockaden, behördliche Maßnahmen, Krankheitswellen, Streiks, Ausfälle von Zugangssystemen oder unvorhersehbare Notlagen, berechtigen CleanOfficeNord, Leistungen angemessen zu verschieben oder für die Dauer der Störung auszusetzen.
14.2 Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht, soweit CleanOfficeNord die Umstände nicht zu vertreten hat.
15.1 Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
15.2 Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von CleanOfficeNord.
15.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass CleanOfficeNord vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, so hat der Verbraucher im Fall eines Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
15.4 Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass CleanOfficeNord vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
16.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
16.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für Verbraucher bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von CleanOfficeNord.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.