24 Oct

Eine automatische Übersetzung kann beim Entwurf helfen. Sie beweist jedoch nicht, dass Gäste denselben Ablauf verstehen wie in der Ausgangssprache. Besonders Richtungen, Datumsangaben und ähnliche Begriffe verdienen eine zusätzliche Prüfung.

Vereinfache zuerst die Ausgangsfassung

Kurze Sätze und eindeutige Objektbezeichnungen sind leichter zu übertragen als verschachtelte Erklärungen. Ersetze „dort drüben“ durch den konkreten Ort. Verwende für denselben Eingang nicht abwechselnd Haustür, Hofzugang und Seiteneingang, wenn damit tatsächlich unterschiedliche Türen gemeint sind.

Trenne jeden Handlungsschritt. Angaben zu Datum und Uhrzeit sollten nicht auf kulturell unterschiedliche Schreibweisen angewiesen sein. Bei einem Nachttermin hilft ein ausgeschriebener Tag mit vollständigem Datum und dem Hinweis auf die lokale Uhrzeit.

Prüfe Bedeutung statt Wortgleichheit

Bitte eine sprachkundige Person, den Ablauf anhand der Übersetzung in eigenen Worten wiederzugeben. Stimmt die Reihenfolge? Wird die richtige Tür angesprochen? Ist eine Möglichkeit versehentlich als verpflichtender Schritt formuliert? Die Rückübersetzung allein ist hilfreich, aber kein vollständiger Verständlichkeitstest.

PrüffeldTypische Frage
OrtIst derselbe Eingang oder Raum gemeint?
ZeitIst derselbe Kalendertag erkennbar?
HandlungVersteht die Person, was sie konkret tun soll?

Halte Sprachfassungen synchron

Änderst du den deutschen Ausgangstext, müssen die betroffenen Sprachfassungen geprüft werden. Kennzeichne ihren Freigabestand. Eine alte Übersetzung kann sonst weiter ausgegeben werden, obwohl die aktuelle deutsche Fassung bereits einen geänderten Zugang beschreibt.

Hypothetisches Beispiel: „Die Tür fällt ins Schloss“ wird so übertragen, als solle die Tür aktiv verriegelt werden. Ob das tatsächlich der gewünschte Ablauf ist, muss anhand des vorhandenen Systems geklärt werden. Die Formulierung wird erst danach freigegeben.

Sprachcheck

  • Begriffe sind in der Ausgangsfassung einheitlich.
  • Richtungen haben einen klaren Bezugspunkt.
  • Datum und Uhrzeit sind unmissverständlich.
  • Eine sprachkundige Prüfung hat den Ablauf nachvollzogen.
  • Alle ausgegebenen Fassungen passen zum aktuellen Objektstand.

Mehrsprachige Hinweise ergänzen die objektspezifischen Checklisten. Sie ersetzen keine Abstimmung über den tatsächlichen Zugang und Leistungsumfang.

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